KFZ Schadengutachten
Nach einem Unfall ist der Schock für alle Beteiligten groß. Das Auto ist beschädigt und Sie wollen schnell handeln. Doch was genau sind Ihre Rechte und wie gehen Sie am besten vor, damit Sie den Kfz-Schaden vollständig erstattet bekommen? Die Schadensregulierung ist für den Laien ein sehr komplexes Thema. Damit Ihr Schaden schnell und problemlos bearbeiten werden kann, sollten Sie sich an einem freien Sachverständigen wenden, der den entstandenen Schaden in einem Gutachten genau, detailliert und neutral feststellt.
Wieso ist ein Schadengutachten nach einem Unfall so wichtig?
Gerade bei einem Haftpflichtfall durch einen Unfall, kommt es oftmals zu Streitigkeiten mit der Werkstatt und/oder der regulierungspflichtigen Versicherung. Für eine Schadenregulierung ist somit die Bestimmung der genauen Schadenshöhe durch ein KFZ Gutachten dringend erforderlich. Es dient der Beweissicherung und der Klärung des Sachverhaltes.
Als Geschädigter steht es Ihnen rechtlich zu, einen unabhängigen KFZ Sachverständigen frei zu wählen und diesen mit der Erstellung des KFZ Gutachtens zu beauftragen. Die anfallenden Kosten trägt selbstverständlich die gegnerische Versicherung.
Auch wenn die Versicherung Ihres Unfallgegners auf ein Sachverständigen-Gutachten verzichten möchte, sollten Sie dennoch auf Ihr gutes Recht bestehen, ein unabhängiges und qualifiziertes Gutachten erstellen zu lassen.
Was beinhaltet ein KFZ-Schadengutachten?
In einem Schadengutachten werden der Reparaturweg und die voraussichtlichen Reparaturkosten aufgeführt. Falls der Schaden sich auf einen größeren Umfang beläuft oder es sich um ein älteres Fahrzeug handelt, sind im Gutachten zusätzlich der Wiederbeschaffungswertes sowie ein möglicher Restwert aufzuführen. Bei neuwertigen Fahrzeugen wird oft eine Wertminderung festgesetzt. Durch den Vergleich des Fahrzeugwertes mit dem zu erwartenden Reparaturkosten bekommen Sie einen Überblick über die Reparaturwürdigkeit.
Unsere KFZ-Gutachten erstellen wir immer auf den aktuellsten Stand der Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen.
Selbstverständlich führen wir die Begutachtung des Schadens nach Wunsch auch zu jeder Zeit bei Ihnen vor Ort durch.
Warum sollten Sie die Schadensbeurteilung und der Kostenvoranschlag nicht durch die Werkstatt sondern von einem KFZ Gutachter vornehmen lassen?
- Nicht alle Werkstätten haben Zugriff auf aktuelle Kalkulationsunterlagen des jeweiligen Herstellers Ihres Fahrzeuges. Als Sachverständiger für KFZ rechnen wir mit tagesaktuellen Daten.
- Ein durch eine Werkstatt erstellter Kostenvoranschlag beinhaltet nicht die Beurteilung der Verkehrssicherheit.
- Dieser Kostenvoranschlag hat dadurch vor Gericht keine beweissichernde Funktion. Ein Gutachten durch einen freien Sachverständigen für KFZ dagegen schon.
- Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist ein verbindlicher fester Preis für die Reparatur. Ein Gutachten stellt dagegen nur eine Prognose des Schadenbehebungsaufwandes dar. Falls die Kosten doch höher als der Prognose ausfallen, müssen die Reparaturkosten in voller Höhe vom Schädiger übernommen werden.
- Ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht, kann nur ein erfahrender Sachverständiger erkennen. In diesem Falle gibt es die Möglichkeit, ein preiswerteres Kleinschadengutachten erstellen zu lassen.
Als Sachverständigen-Büro mit langjähriger Erfahrung in der Erstellung von Schadensgutachten erarbeiten wir für Sie ein Gutachten exakt und detailliert mit allen wichtigen Informationen- sei es die Angabe über den Nutzungsausfall, der Reparaturdauer etc.. Auch kleinste Positionen wie zum Beispiel zu erneuernde Aufkleber oder Nebenarbeiten kalkulieren wir bei unseren Schadensgutachten mit.
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